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Baufinanzierung - Immobilien Finanzierung


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Tipps zur Immobilien Finanzierung


Baufinanzierung - Immobilien Finanzierung

Damit sich eine Immobilien-Finanzierung lohnt!

Eine Immobilie (lat. in-mobilis = unbeweglich) ist ein Grundstück inklusive Gebäude und Zubehör. Eine Immobilie kauft man nicht all zu oft. Deshalb ein paar Tipps, damit sich ein Immobilienkauf lohnt!

  • 1. Der Zustand, der Preis und die Ausstattung des Objektes müssen stimmen.
  • 2. Die Kosten für eventuell erforderliche Renovierungen müssen im Verhältnis zum Kaufpreis stehen.
  • 3. Das Objekt sollte Ihren Ansprüchen und Zwecken genügen.
  • 4. Erkundigen Sie sich bei den Nachbarn, Vormieter oder Eigentümer über die Vorzüge, Lärmquellen und Mängel des Objekts und der Umgebung.
  • 5. Existiert bereits eine Wohneigentümergemeinschaft, sollten Sie deren Versammlungsprotokolle einsehen und sie über den Verlauf mehrerer Jahre auf etwaige Probleme in der Gemeinschaft, Differenzen zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung und bekannte Schwachstellen in der Bausubstanz untersuchen.
  • 6. Machen Sie in Begleitung eines sachverständigen Gutachters, einen ausführlichen Rundgang vom Keller an bis unters Dach . Denn ein Eigentümer ist nicht nur für seine eigene Wohnung zuständig, sondern übernimmt auch anteilig die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums wie Treppenhaus, Hof, Dach oder Garten.
  • 7. Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte sich nach den Rücklagen, den letzten Instandsetzungen von Dach, Fassade, Treppenhaus oder Heizung und noch ausstehenden Reparaturen erkundigen.
  • 8. Prüfen Sie im Mietspiegel die durchschnittliche Miete, die Sie in der Wohngegend Ihres Objekts erzielen können; verlassen Sie Sich dabei nicht allein auf die Aussagen des Verkäufers; werfen Sie auch einen Blick in den Immobilienteil der örtlichen Tageszeitung: dort können Sie sehen, wie hoch die Mieten für vergleichbare Objekte sind, finden aber auch Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich des Kaufpreises.
  • 9. Denken Sie vor dem Immobilienkauf an die Berechnung der möglichen Rendite, also die Relation von Kaufpreis und zu erwartender Jahresmiete.



Info's zu Immobilien Finanzierung


Baufinanzierung - Immobilien Finanzierung

Bei einer Immobilien-Finanzierung spricht man vom Kauf bzw. der Errichtung eines Bauwerkes. Der Unterschied bei einer Immobilien Finanzierung ist die Quelle der Finanzierungsmittel (Eigenkapital, Fremdfinanzierungsanteil).

Zur Fremdfinanzierung von Immobilien können u.a. Bank- bzw. Hypothekenbankdarlehen, Bausparverträge, Verwandtschafts- oder Gesellschaftskredite verwendet werden. Das Darlehen wird mit einem Grundpfandrecht besichert. Die Kunst der Finanzierungskonzeption besteht in der Mischung unter Berücksichtigung aller Verfügungs- und Fördermöglichkeiten, minimierter Finanzierungskosten, der Besicherung, der steuerlichen Optimierung und der abgestimmten Laufzeiten. Größere, nicht privat genutzte Objekte werden überwiegend aus den Eigenmitteln der öffentlichen Hand, von Immobilienfonds, Unternehmen oder von Leasing- bzw. Kapitalanlagegesellschaften finanziert. Bei der Entwicklung derartiger Projekte kommen auch Spezialfinanzierungen wie z.B. Mezzaninkapital mit Equity-Kicker, Participating-Mortgage-Finanzierungen oder Joint-venture-Finanzierungen zum Einsatz, bei denen die Kapitalgeber für das Risiko aus ihrem ungesicherten Teil der Finanzierung zusätzlich eine Beteiligung am Projektgewinn erwarten.



Besondere Regelungen bei Immobilien


Baufinanzierung - Immobilien Finanzierung

Wegen ihrer "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So erfordern Kauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt, vergleiche Abstraktionsprinzip) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten.

Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist, zu entrichten. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).



Wertentwicklung von Immobilien


Baufinanzierung - Immobilien Finanzierung

Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Es gibt unter anderem unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die man privat nutzt oder vermietet. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen den Wert einer Immobilie. Der Wert eines unbebauten Grundstückes steigert sich, wenn es durch eine gute Infrastruktur erschlossen ist, dass heißt, wenn es über eine gute Verkehrsanbindung verfügt, Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsversorgung hat und in der Nähe von Gesundheits-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen liegt. Es ist wertmindernd, wenn auf dem Grundstück vorher zum Beispiel eine Tankstelle gestanden hat und der Boden dadurch verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kann wertmindernd sein, da auf dem Grundstück dann nicht mehr gebaut werden darf. Wertminderungen oder -steigerungen können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.



Wertermittlung


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Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6.12.1988) geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden beschrieben:

  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren

Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.



Immobilienmakler


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Ein Makler ist nach im deutschen Zivilrecht geregelten Leitbild eine Person, die sich gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, für den erfolgreichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Maklerlohn zu zahlen. Der Maklervertrag ist ein nur einseitig verpflichtender Vertrag und damit kein gegenseitiger Vertrag.

Der Immobilienmakler ist ein Vermittlungsmakler. In der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision.



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