

Ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, hier finden Sie Angebote und Informationen rund um das Thema Baufinanzierung.
Sie möchten eine Immobilie erwerben und sind noch auf der Suche nach eine günstige Immobilien-Finanzierung? Hier auf diesen Seiten finden Sie Tipps und Angebote zum Thema: Immobilien Finanzierung Online.
Eine Immobilie (lat. in-mobilis = unbeweglich) ist ein Grundstück inklusive Gebäude und Zubehör. Eine Immobilie kauft man nicht all zu oft. Deshalb ein paar Tipps, damit sich ein Immobilienkauf lohnt!
Bei einer Immobilien-Finanzierung spricht man vom Kauf bzw. der Errichtung eines Bauwerkes. Der Unterschied bei einer Immobilien Finanzierung ist die Quelle der Finanzierungsmittel (Eigenkapital, Fremdfinanzierungsanteil).
Zur Fremdfinanzierung von Immobilien können u.a. Bank- bzw. Hypothekenbankdarlehen, Bausparverträge, Verwandtschafts- oder Gesellschaftskredite verwendet werden. Das Darlehen wird mit einem Grundpfandrecht besichert. Die Kunst der Finanzierungskonzeption besteht in der Mischung unter Berücksichtigung aller Verfügungs- und Fördermöglichkeiten, minimierter Finanzierungskosten, der Besicherung, der steuerlichen Optimierung und der abgestimmten Laufzeiten. Größere, nicht privat genutzte Objekte werden überwiegend aus den Eigenmitteln der öffentlichen Hand, von Immobilienfonds, Unternehmen oder von Leasing- bzw. Kapitalanlagegesellschaften finanziert. Bei der Entwicklung derartiger Projekte kommen auch Spezialfinanzierungen wie z.B. Mezzaninkapital mit Equity-Kicker, Participating-Mortgage-Finanzierungen oder Joint-venture-Finanzierungen zum Einsatz, bei denen die Kapitalgeber für das Risiko aus ihrem ungesicherten Teil der Finanzierung zusätzlich eine Beteiligung am Projektgewinn erwarten.
Wegen ihrer "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So erfordern Kauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt, vergleiche Abstraktionsprinzip) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten.
Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist, zu entrichten. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Es gibt unter anderem unbebaute Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die man privat nutzt oder vermietet. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen den Wert einer Immobilie. Der Wert eines unbebauten Grundstückes steigert sich, wenn es durch eine gute Infrastruktur erschlossen ist, dass heißt, wenn es über eine gute Verkehrsanbindung verfügt, Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsversorgung hat und in der Nähe von Gesundheits-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen liegt. Es ist wertmindernd, wenn auf dem Grundstück vorher zum Beispiel eine Tankstelle gestanden hat und der Boden dadurch verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kann wertmindernd sein, da auf dem Grundstück dann nicht mehr gebaut werden darf. Wertminderungen oder -steigerungen können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6.12.1988) geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden beschrieben:
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.
Ein Makler ist nach im deutschen Zivilrecht geregelten Leitbild eine Person, die sich gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, für den erfolgreichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Maklerlohn zu zahlen. Der Maklervertrag ist ein nur einseitig verpflichtender Vertrag und damit kein gegenseitiger Vertrag.
Der Immobilienmakler ist ein Vermittlungsmakler. In der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision.
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